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Inventar-Nr: 00014
Objekt: Leuchtgerät


Durchleuchtungsgerät "DLG 1"

Dieses Durchleuchtungsgerät wurde im Zuge der Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) 1989/90 in der Leipziger Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (BVfS) sichergestellt. Das Gerät, das die Durchleuchtung verschiedener Materialien ermöglichte, setzte die Abteilung M bei der Kontrolle der Postsendungen ein. So fahndeten die MfS-Mitarbeiter nach Auffälligkeiten die im "Licht" zu erkennen waren, z.B. nach versteckten Mikrofilmen die sich unter den Briefmarken befinden konnten, aber auch nach der Art der Einlagen in den Sendungen. An diesem Arbeitsplatz entschied sich, ob die Briefe im weiteren Verlauf der Kontrolle mit dem üblichen "Heißdampfverfahren" geöffnet werden konnten, der Einsatz eines Heißluftgerätes oder chemischer Lösungsmittel notwendig war oder aber das "Kaltdampfverfahren" angewandt werden musste. Letzteres war z.B. bei inliegenden Fotos und Glanzpostkarten der Fall, da hier der Einfluss von heißem Dampf zur starken Veränderung der Oberflächen und damit zur Beschädigung der Briefeinlagen geführt hätte. Das Durchleuchtungsgerät mit der Bezeichnung DLG 1 wurde 1979 vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des MfS entwickelt und zur Erprobung an die Abteilung M übergeben. In dem in Skelettbauweise ausgeführten Gehäuse sind alle notwendigen Bauelemente untergebracht. Als Lichtquelle dient eine Natrium-Hochdruckdampflampe (Typ NA 400-01, 400 W) die ursprünglich für die Straßenbeleuchtung verwendet wurde. Auf der nach vorn geneigten Arbeitsfläche befindet sich eine Milchglasscheibe (nach 1990 ersetzt) auf der man die Sendungen ablegte. Durch den Einsatz dreier Schablonen in den Formaten A4, A5 und A6 (sind nicht mehr vorhanden) konnte das Gerät an die verschiedenen Größen der Sendungen angepasst werden. Das Betätigen der gelben Taste zündete die Lampe, schaltete die Lüfter ein und ließ die orangefarbige Kontrolllampe leuchten. Überschritt die Temperatur im Gerät den Grenzwert von 45 °C leuchtete neben der orangefarbigen auch die rote Kontrolllampe auf. Betriebsbereit war das Gerät nach ca. 5 bis 10 min, dann hatte die Hochdrucklampe ihre höchste Helligkeit erreicht. Die zu durchleuchtende Sendung konnte man nun auf die Schablone legen. Durch einen leichten Druck auf die Schablone betätigte man den Mikrotaster unter dem "Leuchtfenster", der die Blende öffnete und die Sendung durchleuchtete. Mit der roten Taste schaltete man die Lampe wieder aus (vgl. weitere "Leuchtgeräte" der Abt. M).

In Leipzig arbeitete die Abteilung M u.a. in der dritten Etage im Bahnpostamt (BPA) der Deutschen Post (unter dem Tarnnamen "Stelle 12") sowie im Hauptpostamt 18 (als "Postzollfahndung"). Legendiert durch Uniformen und Dienstausweise der Deutschen Post sollten die Angehörigen der Abteilung M den echten Postmitarbeitern nicht als Stasi-Mitarbeiter auffallen. Sie sortierten alle Sendungen aus, deren Adressen sich in der "Anschriftenfahndung" befanden oder anderweitig verdächtig erschienen. In großen Kuriertaschen wurden die Briefe in die Bezirksverwaltung transportiert und mit speziellen Geräten "aufgedampft", häufig kopiert und dann wieder verschlossen. Für intensivere Untersuchungen, z.B. für die Suche nach Geheimbotschaften, betrieb die Abteilung M der BVfS Leipzig seit 1986 auch einen eigenen Labor- und Untersuchungskomplex in der "Runden Ecke". Nicht wenige Briefe wurden daraufhin gleich einbehalten. Pakete wurden z.T. mit Sonden untersucht, um ihren Inhalt identifizieren zu können. Auch sämtliche Telegramme wurden durch die Abt. M kontrolliert. Die Dienste der Abteilung M nahmen alle Diensteinheiten in Anspruch.


Sammlung: Postkontrolle
Datierung: 1979-1989
Hersteller: Ministerium für Staatssicherheit
Maße: Breite: 57 cm; Tiefe: 67 cm; Höhe: 44 cm; Gewicht: 35 kg
Material: Gehäuse: Stahlblech,
Scheibe: Glas,
Schalter: Kunststoff
Farbe: Gehäuse: hellgrau,
Schalter: gelb, rot,
Lampe: orange, rot,
Kabel: grau,
Scheibe: weiß
Verwendung: Durchleuchten von Briefen






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ausgedruckt am 29.03.2024