Objekt- und Fotodatenbank Online im Museum in der Runden Ecke



Inventar-Nr: 00355/2
Objekt: Anleitung


Anleitung zur Sicherung von Geruchsspuren und Anfertigung von Geruchskonserven

Die Anleitung für die "Sicherung von Geruchsspuren" beschreibt die wichtigsten Schritte für die Sammlung von so genannten "Geruchsproben" und den Umgang mit "Geruchskonserven". Sie wurde als Teil eines ganzen Geruchsprobensatzes gefunden. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) sammelte und speicherte Gerüche von zahlreichen DDR-Bürgern und schuf sich dadurch ein weiteres, besonders perfides Fahndungsinstrument. Die Geruchsproben wurden meist ohne Wissen der Betroffenen genommen (z.B. bei "konspirativen Wohnungsdurchsuchungen"). Die Stasi unterschied dabei zwischen "Geruchsspuren" und "Geruchskonserven" - während letztere von bestimmten Personen stammten und damit eindeutig zugeordnet werden konnten, wurden mit "Geruchsspuren" die Proben bezeichnet, die an Tatorten und Gegenständen aufgenommen worden waren und zur Ermittlung der "Straftäter" erst noch beitragen sollten.

Die grundsätzliche Form der Anleitung legt den Schluss nahe, dass es sich bei ihr um MfS-internes Schulungsmaterial handeln könnte. So sind auf der Vorderseite zunächst Grundlagen nachzulesen:
"Geruchsspuren = odorologische Spuren = GS (...) werden im Zusammenhang mit einem operativ-relevanten Vorkommnis vom Täter / von Tätern an den verschiedensten Spurenträgern am Ereignisort verursacht (...) jeder Mensch hinterläßt beim Kontakt mit seiner Umwelt, unabhängig von seinem Willen, seinen Individualgeruch." (...)

Anschließend wird die "Sicherungsmethode" beschrieben:
"Mittels Pinzetten wird das Tuch aus dem Glas genommen und auf bzw. um den Spurenträger gelegt (...) steriles Staubtuch mit Alufolie abdecken und mit Steinen oder ähnlichem beschweren (...) leeres Glas schließen (...) nach der Einwirkungszeit von mindestens 30 Minuten (...) Tuch mittels Pinzetten in das Glas legen und verschließen, Glas mit Aufkleber KP 38 versehen und beschriften. (...) kleine Spurenträger mit Tuch in das Glas bringen." (...)

Auf der Rückseite ist schließlich zu lesen, dass Geruchsspuren "durch andere Menschen, Tiere, Umwelteinflüsse und Gegenstände beeinträchtigt werden (auch durch Kfz.-Abgase)" könnten, weshalb sie "schnell und zuverlässig ab[zu]sichern" wären. Ferner müssten sie "als erste Spurenart gesichert werden, ohne andere klassische kriminalistische Spuren zu vernichten". Dabei sollte auch "jegliche[r] eigene[r] Kontakt mit dem Spurenträger, dem sterilen Staubtuch und der Kontaktfläche der Alufolie zum Staubtuch" vermieden werden.

Abschließend wird die Herstellung der Geruchskonserven beschrieben:
Als "Vergleichsmaterial zu den Geruchsspuren" müssten diese natürlich "zweifelsfrei von der [tatverdächtigen] Person stammen". Bei der "offiziellen" Anfertigung war demnach das "Tuch (...) seitlich in den Hosenbund der betreffenden Person [zu] stecken (Leistengegend, zwischen Ober- u. Unterhemd)" und ebenfalls 20-30 Minuten dort zu belassen. Bei der "konspirativen" (verdeckten) Methode war zunächst der "Diff.[erenzierungs]-Hundeführer" zu konsultieren, anschließend, so die Empfehlung, sollte die Geruchsspur "am ehesten aus Kleidungsstücken, vom Stuhl, Bett, Schreibgerät" jedoch "nach Möglichkeit nicht aus Arbeitskleidung" gesichert werden. In beiden Fällen musste das Glas, nachdem das Tuch darin verschlossen worden war, mit dem beschrifteten Aufkleber KP 39 etikettiert und eine bestimmte Karteikarte ausgefüllt werden.


Sammlung: Verschiedenes
Datierung: unbekannt
Hersteller: Ministerium für Staatssicherheit
Maße: Breite: 21,5 cm; Höhe: 29,5 cm
Material: Einsteckhülle: Kunststoff,
Blatt: Papier
Farbe: Blatt: weiß,
Schrift: schwarz,
Einsteckhülle: transparent
Verwendung: Anfertigen von Geruchskonserven, Sicherung von Geruchsspuren









IMPRESSUM   |   DRUCKEN