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Inventar-Nr: 13762
Objekt: Schulterklappe


Schulterklappe Felddienst Bausoldat der Landstreitkräfte der NVA

Die Schulterklappe eines Bausoldaten für die Felddienst- und Arbeitsuniform der Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee (NVA) besteht aus einer mit matt- bzw. steingrauem Uniformtuch bezogenen verstärkten Pappeinlage mit einer grauen Paspelierung. Als besondere Kennzeichnung ist ein aus Metall geprägtes und mattgrau lackiertes Spatensymbol aufgelegt. Die Lasche und der mattgraue gekörnte Uniformknopf aus Kunststoff dienen der Befestigung. In dieser Ausführung wurden die Schulterklappen ab 1971 getragen. Erkennbar waren die Bausoldaten auch an ihrer Waffenfarbe "Oliv" (vgl. weitere Effekten).

Mit Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 7. September 1964 zur Aufstellung von Baueinheiten in der NVA ab 1965 wurde den wehrpflichtigen Bürgern die Möglichkeit gegeben ihren Dienst ohne Waffe als "Baupioniere" abzuleisten. Obwohl offiziell per Gesetz in Kraft getreten, war das Gesetzblatt in der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt. Die politische Führung versuchte vielmehr auf allen Ebenen zu verschweigen, dass der Dienst mit der Waffe verweigert werden konnte. Schon vor Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Januar 1962 stieß die Remilitarisierung in der DDR und die damit verbundene Militärpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) auf Kritik und Widerspruch, vorwiegend in der evangelischen Kirche. Damit einher ging auch die Forderung nach einem alternativen Dienst. Nach dem Bau der Mauer verstärkte die SED, u.a. auch mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ) ihren Druck auf die Jugendlichen mit dem Ziel, diese für einen "freiwilligen" Eintritt in die NVA zu bewegen. Widersetzten sich die Jugendlichen der Anwerbung wurden sie oftmals öffentlich diffamiert und mussten mit harten Sanktionen rechnen. Mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht kam es zu vielen Verurteilungen von Kriegsdienst- und Totalverweigerern. Erst das unaufhörliche Drängen der Kirche nach dem rechtlichen Schutz der Wehrdienstverweigerer und auch als Reaktion auf das Potential der Verweigerer ließen die Führung eine diesbezügliche Regelung treffen. Unter Berufung auf "religiöse Anschauungen" oder "ähnliche Gründe" konnten Wehrpflichtige für den waffenlosen Dienst zugelassen werden. Den Teilstreitkräften der NVA zugehörig trugen sie den Dienstgrad "Bausoldat", einen höheren Dienstgrad konnten sie während ihres 18 Monate dauernden Wehrdienstes auch nicht erlangen. Aufgrund ihrer religiösen, teilweise aber auch politisch aktiven Tätigkeit in oppositionellen Gruppen, waren die Bausoldaten immer im Visier des Ministeriums der Staatssicherheit (MfS). So arbeiteten die militärischen und zivilen Stellen der NVA eng mit der "Verwaltung 2000" zusammen. Das MfS bediente sich zur Durchführung einer möglichst flächendeckenden Überwachung und Kontrolle einer Vielzahl von Methoden (z.B. konspirative Wohnungsdurchsuchung, Postkontrolle und Einsatz von Inoffiziellen Mitarbeitern (IM)). Mit einer so genannten "Pflichterfassung" begann das MfS ab 1982, d.h. alle Bausoldaten landeten im Speicher der von der Auswertungs- und Kontrollgruppe(AKG) geführten Zentralen Personendatenbank (ZPDB). Auch nach Ableistung des Wehrdienstes wurden viele ehemalige Bausoldaten weiter durch die jeweiligen Kreisdienststellen für Staatssicherheit (KDfS) beobachtet.




Sammlung: Uniformen, Effekten, Accessoires
Datierung: 1971-1990
Hersteller: unbekannt
Maße: Länge: 10,5 cm; Breite: 4,1 cm
Material: Stoff, Metall, Kunststoff, Pappe
Farbe: Tuch: mattgrau,
Einfassung: grau,
Auflage: mattgrau
Verwendung: Kennzeichnung des Dienstgrades








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