Objekt- und Fotodatenbank Online im Museum in der Runden Ecke



Inventar-Nr: 17600
Objekt: Ausweis


Sonderausweis des Bürgerkomitees Leipzig

Nachdem am 4. Dezember 1989 die Leipziger Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (BVfS) in der "Runden Ecke" von Bürgern besetzt und viele Räume und Panzerschränke staatsanwaltschaftlich versiegelt worden waren, galt es für das frisch konstituierte Bürgerkomitee Leipzig, sich den weiteren Zugang zu sämtlichen Dienstgebäuden der Staatssicherheit zu sichern. So wurde der langjährige Leiter der BVfS, Generalleutnant Manfred Hummitzsch, am 6. Dezember dazu gebracht, den Angehörigen des Bürgerkomitees personengebundene "Berechtigungen" auszustellen: "Herr/Frau (...) ist berechtigt, (...) die Objekte des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS), Bezirksamt Leipzig, täglich in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu betreten. Er/Sie ist berechtigt, die ordnungsgemäße Petschierung der festgelegten Bereiche (...) zu kontrollieren." Mit der Anerkennung des Bürgerkomitees durch die Regierung wurden die provisorischen Berechtigungen kurz darauf durch gedruckte Ausweise ersetzt. Der abgebildete "Sonderausweis" Nummer 221, der einem Mitglied des Bürgerkomitees von der Leipziger Bezirksbehörde der Volkspolizei ausgestellt wurde, hat dagegen eher provisorischen Charakter, war er doch ursprünglich für den Polizei-Dienstgebrauch vorgesehen. Die Felder, die ursprünglich den Vermerken für Dienstgrad und Namen vorbehalten waren, trugen jetzt schlicht den Namen eines "einfachen Bürgers". Daneben wurde auch noch die Nummer des Personalausweises und die Berechtigung für das Bürgerkomitee, kurz "BK" eingetragen (Siehe auch weitere provisorische Ausweise und Berechtigungskarten).


Sammlung: Sonstiges
Datierung: 12.1989
Hersteller: Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei
Maße: Einsteckhülle: Breite: 12,1 cm; Länge: 9 cm;
Karte: Breite: 10 cm; Länge: 8 cm
Material: Einsteckhülle: Kunststoff,
Karte: Papier
Farbe: Karte: beige,
Aufdruck: schwarz,
Aufschrift: blau,
Einsteckhülle: transparent
Verwendung: Berechtigung und Ausweisung










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