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Inventar-Nr: 34805
Objekt: Kopfhörer


Dynamischer Stereo-Mono-Hörer DK 66

In der ehemaligen Ausweichführungsstelle (AfüSt) des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig (Bunker bei Machern) war ein gesamter Arbeitsraum mit Funktechnik ausgestattet, um im Ernstfall und der damit vollzogenen Belegung des Bunkers auch weiterhin die Möglichkeit zu besitzen per Funk Nachrichten übertragen zu können. Bestandteil der Funkausrüstung war auch ein solcher Stereo-Mono-Hörer DK 66. Der Kopfhörer besteht aus dem Bügel und den beiden Kopfhörern mit schwarzen Ohrpolstern. Während eine gelbe Markierung an dem Kopfhörer die Trageweise für das linke Ohr kennzeichnet, kennzeichnet eine rote Markierung die Trageweise für das rechte Ohr. Von beiden Hörmuscheln geht jeweils ein graues Kabel ab, die im weiteren Verlauf zusammenführen und am Ende in einem sechspoligen Stecker enden, der an einen Funkempfänger angeschlossen werden konnte. Der Kopfhörer war für Rundfunk-, Phono- und Fernsehgeräte ausgelegt und somit auch für den Hausgebrauch vorgesehen. In erster Linie waren die Kopfhörer für den Funkverkehr mit dem Funkgerätesystem U 600 bestimmt. Zum Einsatz kamen diese Kopfhörer hauptsächlich auf den Funkstationen bei der Deutschen Volkspolizei (DVP), den Grenztruppen, der Nationalen Volksarmee (NVA) und dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS).

Im Bunker waren vier Arbeitsgänge vollständig für die Nachrichtenübertragung eingerichtet. Arbeitsbereiche mit Übertragungs- und Vermittlungstechnik, Fernschreibgeräte, eine Feld- und eine geheime Regierungsvermittlung sowie Funkgeräte sollten die Arbeit der Staatssicherheit aufrechterhalten. Funksprüche konnten mit Hilfe einer Polarisationsantenne, welche sich auf dem "Dach" des Bunkers befindet, in Empfang genommen werden. Nur im äußersten Notfall sollte direkt vom Bunker gesendet werden. Die üblichen Funkverbindungen wären über eine abgesetzte Sendestelle erfolgt, welche ebenfalls in Form eines kleinen röhrenförmigen Bunkers 3 km vom Stasi-Bunker entfernt gebaut wurde. So war es möglich, dass anpeilbare Funksprüche erst in einer Distanz von 3 km den Sender verließen und die Tarnung des Bunkers gewahrt werden konnte. Die Ausstattung der abgesetzten Sendestelle konnte vom Funkgang des Bunkers fernbedient werden.