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Inventar-Nr: 36583
Objekt: Messgerät


Schrägrohrmanometer

Schrägrohrmanometer waren in beiden Schleusen, sowie Haupt- und Lüftungsgängen der ehemaligen Ausweichführungsstelle (AfüSt) des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig (Bunker bei Machern) installiert. Sie bestehen wie dieses Schrägrohrmanometer aus einem Glasröhrchen mit einem kolbenförmigen Abschluss am linken unteren Ende. An der Oberseite dieses Kolbens wurde ein gläserner Einfüllstutzen mit einem seitlichen Überdruckröhrchen angesetzt. Das Messröhrchen steigt vom Kolben ab schräg nach rechts oben auf und ist zum Ende leicht nach oben abgewinkelt. Der Einfüllstutzen wird durch einen schwarzen Gummipfropfen verschlossen. Der Glaskörper ist mit drei Schellen aus Metall auf einer rechteckigen, farblos lackierten Holzplatte montiert. Darüber wurde ein silberfarbenes Metallband mit einer aufgedruckten Messskala von 1 bis 300 mmWS geschraubt. Mit der eingefärbten Spirituslösung konnte anhand des Pegelstandes die Höhe des Luftdruckes kontrolliert werden. In die obere Kante der Holzplatte wurde mittig eine kleine Wasserwaage, geschützt mit einem Rahmen aus Blech, eingebaut. Für das waagerechte Aufhängen des Messgerätes kann eine der beiden an der Rückseite des Brettes angebrachten Ösen in der Höhe verstellt und arretiert werden.

Zur Kontrolle der verschieden Betriebsweisen und der einhergehenden Erhöhung des internen Luftdrucks wurden Schrägrohrmanometer genutzt. Mit Kunststoffschläuchen an dem Kolben und dem abgewinkelten Ende kann das Messröhrchen an weiterführenden Leitungen bzw. aufzeichnende Messgeräte angeschlossen werden. Das Schrägrohrmanometer diente so in Kombination mit einem Einfachlinienbandschreiber als Messeinrichtung zur Kontrolle der Überdruckhaltung gegenüber der Außenluft. Dieses Luftdruckmessgerät ergänzte die technische Ausstattung des Hauptmessplatzes des Bunkerkommandanten. Im Bunker konnten mit Hilfe der Lüftungsanlagen drei verschiedenen Betriebsweisen "gefahren" werden: Betriebsweise I galt während des Wartungsbetriebes, indem die Lüftungsanlage für regelmäßige Frischluftzufuhr von außen sorgte. Sie konnte außerhalb von Spannungssituationen und uneingeschränkt angewandt werden. Betriebsweise II war die Hauptbetriebsweise während der erhöhten oder vollen Einsatzbereitschaft, da hier mit Befall von Kampfstoffen oder -mitteln bzw. radioaktiven Stoffen in der Außenwelt gerechnet wurde. Die angesogene Außenluft wurde über Filter geleitet und gereinigt, bevor sie das Bauwerk mit Frischluft versorgen sollte. Diese Betriebsweise konnte mit entsprechendem Filtervorrat 6 Tage genutzt werden. Bei Betriebsweise III wurde der Bunker vollständig hermetisiert, da von tatsächlichen Schäden durch Waffenwirkungen in der Außenwelt ausgegangen wurde. Im Falle einer Hermetisierung wäre im Arbeitsbereich des Bunkers mit Luft aus Druckluftflaschen Überdruck erzeugt worden, um ein Eindringen der Schadstoffe abzuwenden. Außenluft wäre nicht genutzt worden. Die maximale Belegungszeit des Bunkers von ca. 6 Tagen hätte sich bei Betriebsweise III auf 64 Stunden verkürzt.



Sammlung: Lüftungs- und Klimatechnik
Datierung: unbekannt
Hersteller: unbekannt
Maße: Breite: 55 cm; Tiefe: 5 cm; Höhe: 20 cm
Material: Platte: Holz,
Halterung: Metall,
Rohr: Glas
Farbe: Platte: dunkelbraun,
Halterung: silber
Verwendung: Messen von Luftdruck








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