Die Linie IX
(Untersuchungsorgan)

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Das Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS) war nach dem sog. Linienprinzip organisiert: Die meisten Hauptabteilungen (HA) im Ministerium setzten sich als Abteilungen in den einzelnen Bezirksverwaltungen (BVfS) fort. Gemeinsam bildeten sie eine ?Linie?.

Gem?? ? 88 der Strafprozessordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) von 1968 hatte die Linie IX die Befugnisse eines Untersuchungsorgans und wurde bei allen durch das MfS ermittelten, haupts?chlich politischen Straftaten t?tig. Bearbeitet wurden z.B. Ermittlungsverfahren, Untersuchungen wegen Landesverrat, krimineller Angriffe gegen die Staatsgrenze und gegen die Volkswirtschaft sowie auch Verfahren zur Kl?rung von Verdachtshinweisen bei Nazi- und Kriegsverbrechern. In Leipzig arbeiteten die Untersuchungsf?hrer der Abteilung IX, die meist ?ber ein ?juristisches? Diplom der Juristischen Hochschule des MfS in Potsdam-Eiche verf?gten, vorrangig in der Untersuchungshaftanstalt (UHA) des MfS in der Beethovenstra?e, in der sie auch Zelleninformatoren (ZI) f?hrten. W?hrend die Abteilung XIV zust?ndig war f?r den Strafvollzug, also die ordnungsgem??e ?Verwahrung? der Untersuchungsh?ftlinge, wurden Vernehmungen der UHA-Insassen von Angeh?rigen der Abteilung IX durchgef?hrt. Die Abteilung IX der Leipziger BVfS arbeitete auch eng mit dem Dezernat II der Kriminalpolizei zusammen, dessen Leiter OibE war, sowie mit bestimmten Abteilungen der Staatsanwaltschaft und des Bezirksgerichtes. Auch Vorg?nge anderer Diensteinheiten wurden auf strafrechtliche ?M?glichkeiten? ?berpr?ft.

Die Berliner Hauptabteilung IX hatte 518 Mitarbeiter, die Abteilung IX im Bezirk Leipzig z?hlte 47 Mitarbeiter (Stand: 1989).


Glossar
Literatur